Wir sehen das stationäre Therapieangebot als ein Baustein innerhalb eines Gesamtbehandlungsplans für ADHS, das in enger Kooperation mit den ambulant behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten, Selbsthilfeverbänden,  weiteren ADHS-Experten sowie Trägern von schulischen bzw. beruflichen Fortbildungsmassnahmen (z.B. Berufsbildungswerke, Bundesagentur für Arbeit ) weiterentwickelt wird.

Das Behandlungsangebot der Klinik für den ADHS-Bereich richtet sich an folgende Zielgruppen:

1) Patienten, bei denen neben der Aufmerkssamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung im Sinne einer Komorbidität eine oder mehrere weitere behandlungsbedürftige seelische Erkrankungen bestehen, wie z.B. eine Depression, Erschöpfungssyndrome und Schlafstörungen, Essstörungen / Adipositas, Angststörungen (z.B. soziale Ängste),  Zwangsstörung, Persönlichkeitsstörungen oder weitere psychosomatische Funktionsstörungen (z.B. Fibromyalgie und andere Schmerzsyndrome), die für sich allein bereits eine stationäre Behandlungsbedüftigkeit rechtfertigen.

2) Patienten mit einer so schweren Ausprägung der ADHS, dass ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen bzw. eine deutlich erhöhte Gefährdung der Ausbildungs- und Arbeitsfähigkeit besteht.

 

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme bei ADHS-Patienten ist weiterhin gerade dann angezeigt, wenn Probleme im Umfeld der Familie oder erschöpfte bzw. fehlende Therapieressourcen zu einer drohenden oder bereits eingetretenen krisenhaften Zuspitzung führten und eine auch räumliche Distanziuerung zur Einleitung einer weiteren Autonomieentwicklung bzw. Entspannung von chronischen Konfliktsituationen notwendig ist.

Häufig besteht bei ADHS-Klienten eine starke Ambivalenz bzw. fehlende Akzeptanz für die Notwendigkeit einer entsprechenden Therapie. Hier kann möglicherweise ein  Vorgespräch in unserer Klinik zur Motivationsklärung beitragen oder Ängste abbauen.

 

Eine Aufnahme erfordert in aller Regel die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmassnahme, wobei als Kostenträger einerseits die Gesetzlichen Krankenkassen oder aber der Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, BFA, LVA) in Frage kommt.

Hierzu sollte man mit dem behandelnden Arzt einen entsprechenden Antrag ausfüllen, der die Notwendigkeit bescheinigt bzw. auf die besonderen Beeinträchtigungen oder Komorbiditäten hinweist bzw. die bisherigen ambulanten Therapieversuche darstellt.

Rentenversicherer belegen auf Antrag des Versicherten die Klinik im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes die Klinik.

Die Klinik ist beihilfefähig und verfügt über eine Konzession nach § 30 GewO als Privat-Krankenanstalt, die einem Akutstatus entspricht. Privatversicherten wird empfohlen, vor einer stationärem Aufenthalt in unserer Klinik die Kostenzusage durch ihre Versicherung zu prüfen.

Für weitere Rückfragen oder speziellere Fragestellungen (z.B. Selbstzahler) oder Probleme steht unsere Patientenverwaltung gerne mit Rat und Tat zur Verfügung Patientenaufnahme


 

Was ist nicht möglich?

  • Diagnostik oder Behandlung gegen den Willen des Betroffenen
  • Notfallmässige Diagnostik und Therapie von ADHS
  • Ersatzweise Aufnahme statt Aufnahme in Psychiatrie aus sozialer Indikation
  • Therapie bei instabilen psycho-sozialen Rahmenbedingungen (z.B. fortlaufende Traumatisierungen, fehlende Wohnung, Deliquenz, akute existentielle Bedrohung)
  • Akuter Suchtmittelkonsum oder im Vordergrund stehende Suchtproblematik  ADHS und Suchtprobleme - Selbstmedikation mit Drogen?
  • Im Vordergrund stehende komplexe Traumatisierung / Dissoziative Störungen, akuten Psychosen oder akuter Selbstmordgefährdung